Brasilianer investieren im Jahr 2.600 Stunden in ihre Steuern

Verfasst Dezember 1, 2011 von Ralph Stock
Kategorien: Steuern in Brasilien

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Brasilien hat eines der komplexesten Steuersysteme der Welt. Es existieren mehr als achtzig unterschiedliche Abgaben in Form von Steuern, Sonderabgaben, Beiträgen, Gebühren u. ä. Diese Komplexität resultiert sowohl aus der weitgefächerten steuerlichen Gesetzgebung als auch aus der Steuerverwaltung. Und auch wenn Steuern hier wie dort auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene erhoben werden, ist die (Steuer-) Gesetzgebungskompetenz in Brasilien viel weitreichender zwischen diesen Ebenen verteilt. So existieren zum Beispiel 27 Landesumsatzsteuergesetze und mehr als 5000 Gemeindesteuergesetze für die Dienstleistungsumsatzsteuer. Hinzu kommt, dass der Bund zwar für die jeweiligen Rahmengesetze zuständig ist, aber viele Details und auch die Ausübung der Gesetze auf Landes- und Gemeindeebene geregelt sind.

Und so verwundert es wenig, dass Brasilien in der Studie „Paying Taxes“ den letzten Platz belegt. Herausgegeben von PricewaterhouseCooopers, der Weltbank und der International Finance Corporation, bewertet sie die Effizienz der weltweiten Steuersysteme. Deutschland liegt auf Platz 84 (von 183). Hier sind durchschnittlich 215 Stunden jährlich erforderlich, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen. In Brasilien sind es sage und schreibe 2.600 Stunden. Weitere Informationen zu Steuern in Brasilien sowie zum Thema Deutsch-Brasilianischer Rechtsverkehr finden Sie auch auf unserer Webseite www.anwaltsgesellschaft.de/brasilien.

Umsatzsteuer in Brasilien

Verfasst November 25, 2011 von Ralph Stock
Kategorien: Steuern in Brasilien

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Das brasilianische Steuersystem ist äußert komplex. Es existieren mehr als achtzig unterschiedliche Abgaben in Form von Steuern, Sonderabgaben, Beiträgen, Gebühren u. ä. Dieser Post soll helfen, Licht ins Dunkel des brasilianischen Umsatzsteuersystems zu bringen und all denjenigen eine Hilfe sein, die Waren nach Brasilien exportieren oder sich dort selbständig machen möchten.

Geprägt vom Verfassungsgericht

Anders als in Deutschland enthält die brasilianische Verfassung (Constituição Federal de 1988) weitreichende Regelungen zum Steuerrecht. In den Artikeln 145 – 162 ist ausführlich geregelt, wem die Gesetzgebungskompetenz für welche Steuern zusteht und wem die Steuerhoheit obliegt. Darüber hinaus werden wesentliche Grundprinzipien des brasilianischen Steuersystems festgeschrieben. Hinsichtlich einzelner Steuern, wie etwa der ICMS (Umsatzsteuer/Land) gehen die Vorschriften schon so sehr ins Detail, dass eine große Zahl von Rechtsstreitigkeiten zu steuerlichen Fragen beim brasilianischen Verfassungsgericht (Supremo Tribunal Federal) entschieden wird, das somit die Entwicklung des brasilianischen Steuerrechts maßgeblich prägt. Jeder, der sich in Brasilien mit dem Steuerrecht auseinandersetzt, ist deshalb in noch größerem Maße als in Deutschland gezwungen sich mit der Rechtsprechung insbesondere des Verfassungsgerichtes auseinanderzusetzen.

Geregelt auf drei Ebenen

Das brasilianische Umsatzsteuerrecht ist auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene geregelt. Es gibt in Brasilien damit keine einheitliche Umsatzsteuer. Nachfolgend haben wir Ihnen die wesentlichen Umsatzsteuern in einer Tabelle zusammengestellt.

Umsatzsteuer in Brasilien

Ohne Umsatzsteuerberechnung keine Preisfindung für importierte Güter

Jeder deutsche Unternehmer, der in Brasilien investieren oder Waren nach Brasilien exportieren möchte, muss sich im Vorfeld eingehend mit dem brasilianischen Umsatzsteuersystem auseinandersetzen. Bei jedem Import fällt Umsatzsteuer an. Aufgrund der Besteuerung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ist eine Mehrfachbesteuerung die Regel. Teilweise beeinflusst die Besteuerung auf einer Ebene die Bemessungsgrundlage der anderen Ebenen. Bevor also abschließend festgestellt werden kann, zu welchen Kosten ein importiertes Produkt auf dem brasilianischen Markt angeboten werden kann, sind häufig komplexe Rechenvorgänge bezogen auf die Umsatzsteuer durchzuführen.

Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Außerdem finden Sie weitere Erläuterungen zur Umsatzsteuer in Brasilien auf unserer Webseite www.anwaltsgesellschaft.de.

Brasilien zieht Konsequenzen aus der Ölpest vor Rio de Janeiro und entzieht Chevron die Förderlizenz

Verfasst November 25, 2011 von Ralph Stock
Kategorien: Brasilien allgemein

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Wie der Spiegel jüngst berichtete, seien lt. brasilianischer Ölbehörde alle Bohrungen von Chevron auf nationalem Territorium supendiert, bis die Ursachen und Verantwortlichkeitne für die Ölpest geklärt und die Sicherheitsbedingungen in den betroffenen Regionen wiederhergestellt seien. Doch nicht nur das: Zugleich lehnte die Behörde einen Antrag von Chevron ab, die kürzlich unter einer Salzkruste im Meer entdeckten riesigen Ölvorkommen abzubauen.

Weitere Infos zu den Ursachen und Ausmaßen der Ölpest auf www.spiegel.de.

Gute Nachrichten: Brasilien verabschiedet neues Förderpaket

Verfasst Mai 4, 2011 von Ralph Stock
Kategorien: Joint-Ventures mit brasilianischen Unternehmen

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Sie haben einen Geschäftspartner oder ein Joint Venture in Brasilien? Oder möchten Sie Ihren Geschäftsbereich erst noch nach Brasilien ausweiten? Dann sind Sie bei uns in den richtigen Händen! Wir beraten Sie in allen rechtlichen Frage rund um deutsch-brasilianische Kooperationsmöglichkeiten.

Die gute Nachricht: Die brasilianische Regierung hat ein neues Förderpaket namens „Brasil maior“ („Brasilien größer“) verabschiedet. Industrie- und Technologiebetriebe können demnach in den nächsten Jahren bis zu 25 Milliarden brasilianische Reias (ca. 11,5 Milliarden Euro) an Steuererleichterungen geltend machen.

Aber Achtung: Brasilianische Unternehmen werden gegenüber ausländischen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt – selbst wenn die von ihnen angebotenen Preise bis zu 25 Prozent höher sind als die von ausländischen Mitbewerben.

Hintergrund: Der Real ist im Verhältnis zum US-Dollar zurzeit auf dem höchsten Stand seit über 10 Jahren. Um die brasilianische Industrie und damit Arbeitsplätze vor einem Währungskrieg zu schützen, soll so die Wettbewerbsfähigkeit brasilianischer Unternehmen gefördert werden.

Sie haben noch Fragen zum Thema? Dann setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne!


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